- 26.07.2026
- KI-Recht
- AI Act
EU AI Act ab 2. August 2026: Was die Transparenzpflicht für Automatisierungen im Mittelstand wirklich bedeutet
Stand: 26.07.2026
Die Schlagzeile, die die meisten gehört haben, lautet: “Die EU hat den AI Act verschoben.” Das stimmt zur Hälfte, und für den Mittelstand ist genau diese Hälfte die gefährliche. Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-KI. Nicht verschoben wurde die Transparenzpflicht nach Artikel 50, und die trifft ab dem 2. August 2026 fast jedes Unternehmen, das einen Chatbot betreibt, KI-Inhalte im Marketing einsetzt oder mit Voicebots arbeitet.
Anders gesagt: Ausgerechnet die Firmen, die glauben, die Verschiebung schütze sie, sind die, für die sie nicht gilt.
Gilt der AI Act ab dem 2. August 2026 auch für mein KMU?
Ja, für die meisten. Über Artikel 50 (Transparenzpflichten) bist du ab dem 2. August 2026 betroffen, wenn du KI im Kundenkontakt oder in der Content-Erstellung nutzt. Die vielzitierte Verschiebung betrifft die Hochrisiko-Anwendungen (Annex III und Annex I), nicht die Transparenzregeln. Ein typischer Mittelständler mit Chatbot oder KI-gestütztem Marketing fällt unter Artikel 50, nicht unter die Hochrisiko-Regeln.
Was hat die EU wirklich verschoben, und was nicht?
Verschoben wurden die Hochrisiko-Pflichten: für eigenständige Systeme nach Annex III auf den 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete Systeme nach Annex I auf den 2. August 2028. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 bleiben beim 2. August 2026. Der “Digital Omnibus” (Verordnung (EU) 2026/1744), der diese Verschiebung gebracht hat, wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 27. Juli 2026 in Kraft.
Muss ich jeden KI-generierten Text kennzeichnen?
Nein. Das ist das häufigste Missverständnis. Artikel 50 ist keine pauschale Kennzeichnungspflicht für alles, was mit KI erstellt wurde, sondern besteht aus vier verschiedenen Pflichten in vier Absätzen:
- Absatz 1 (Anbieter): KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren (Chatbots, Voicebots), müssen so gestaltet sein, dass der Nutzer erkennt, dass er mit einer KI spricht, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.
- Absatz 2 (Anbieter): KI, die synthetische Bilder, Audio, Video oder Text erzeugt, muss die Ausgabe maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren (technische Kennzeichnung/Wasserzeichen).
- Absatz 3 (Betreiber): Bei Emotionserkennungs- und biometrischen Kategorisierungssystemen müssen die betroffenen Personen über den Einsatz informiert werden.
- Absatz 4 (Betreiber): Deepfakes (Bild, Audio, Video) müssen als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt werden. Das Gleiche gilt für KI-generierte oder wesentlich bearbeitete Texte, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen.
Der entscheidende Punkt für den Mittelstand steckt in Absatz 4: Gemeint ist Text von öffentlichem Interesse, nicht jede Produktbeschreibung oder jeder Marketingtext. Eine mit KI vorformulierte Landingpage ist in der Regel kein Kennzeichnungsfall. Ausnahmen gelten außerdem für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke.
Ich betreibe einen Chatbot oder Voicebot. Was muss ich tun?
Du musst sicherstellen, dass deine Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen sprechen (Absatz 1). In der Praxis reicht meist ein klarer Hinweis zu Beginn der Konversation. Ein Beispiel: Betreibt ein Unternehmen auf seiner Website einen Support-Chatbot, der automatisch Antworten erstellt, genügt ein Satz wie “Sie schreiben mit einem KI-Assistenten” zu Beginn des Chats. Die Pflicht entfällt nur, wenn die KI-Nutzung ohnehin offensichtlich ist.
Wir erzeugen KI-Bilder oder -Videos fürs Marketing. Und jetzt?
Für generative Systeme greift die maschinenlesbare Kennzeichnung (Absatz 2), für Deepfakes zusätzlich die Offenlegungspflicht (Absatz 3). Wichtig für Bestandssysteme: Für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2 eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Für Systeme, die ab dem 2. August 2026 neu auf den Markt kommen, gilt diese Schonfrist nicht.
Was kostet ein Verstoß?
Die Bußgelder können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups ist eine besondere Berücksichtigung bei der Bemessung vorgesehen. Der Zweck ist nicht Angst, sondern eine klare Einordnung: Es lohnt sich, die eigenen KI-Berührungspunkte einmal sauber durchzugehen.
Konkrete Checkliste für den Mittelstand
- Erfasse, wo in deinem Unternehmen KI auf Kunden trifft (Chatbot, Voicebot, KI-Texte, KI-Bilder, Automatisierungen).
- Ergänze bei interaktiven Systemen einen klaren KI-Hinweis (Absatz 1).
- Kennzeichne Deepfakes und öffentlich-interessante KI-Texte (Absatz 4).
- Kläre mit dem Anbieter deiner generativen Systeme die maschinenlesbare Markierung (Absatz 2), inklusive der Übergangsfrist für Bestandssysteme.
- Dokumentiere, was du tust. Nachvollziehbarkeit ist im Zweifel die halbe Miete.
Kurz gesagt
Der AI Act ist für den Mittelstand ab dem 2. August 2026 relevant, und zwar über die Transparenzpflicht, nicht über die verschobenen Hochrisiko-Regeln. Die gute Nachricht: Für die meisten Automatisierungen ist die Umsetzung überschaubar, wenn man die vier Pflichten kennt und die eigenen Berührungspunkte sauber durchgeht.
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Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung, was die Regeln operativ bedeuten, und keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung deines konkreten Falls zieh bitte fachkundigen Rat hinzu.