• 02.08.2026
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AI Act Artikel 50 in der Praxis: Was du als Betreiber ab dem 2. August wirklich kennzeichnen musst

Stand: 02.08.2026

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des AI Act, und die EU-Kommission hat kurz vorher, am 20. Juli, die finalen Leitlinien dazu plus einen offiziellen Icon-Satz nachgeschoben. Damit ist die Frage nicht mehr “was steht im Gesetz”, sondern “was mache ich Montagmorgen konkret”. Genau darum geht es hier.

Es gibt einen Satz, an dem für dich fast alles hängt: Die meisten Unternehmen sind nach dem AI Act Betreiber, nicht Anbieter. Wenn du das einordnen kannst, schrumpft die Pflichtenliste von vier Absätzen auf eine überschaubare Handvoll Dinge, die du wirklich tun musst. Was der AI Act ab dem 2. August grundsätzlich regelt, haben wir im ersten Beitrag zur Transparenzpflicht erklärt. Dieser Text ist die praktische Fortsetzung: die Kennzeichnung selbst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer KI beruflich nur einsetzt (ChatGPT, ein Bildgenerator, ein Chatbot-Tool), ist Betreiber. Für Betreiber zählen vor allem zwei Pflichten, nicht alle vier aus Artikel 50.
  • KI-Bilder und -Videos fürs Marketing sind oft kennzeichnungspflichtig, KI-Texte dagegen nur, wenn sie veröffentlicht sind und Themen von öffentlichem Interesse betreffen.
  • Das Label muss ohne technische Hilfsmittel erkennbar sein, also im Inhalt selbst. Ein Hinweis nur in der Bildunterschrift oder in den Metadaten reicht nicht.
  • In Deutschland droht neben Bußgeldern bis 15 Millionen Euro auch die Abmahnung durch Wettbewerber. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Marktaufsicht.

Bin ich Anbieter oder Betreiber, und warum entscheidet das alles?

Wenn du KI-Systeme nur beruflich einsetzt, statt sie selbst zu bauen und unter eigenem Namen auf den Markt zu bringen, bist du Betreiber. Die Kommission definiert einen Anbieter als jemanden, der ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Betreiber ist dagegen, wer ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt, außer rein privat (EU-Kommission, FAQ zu Artikel 50, Stand 24. Juli 2026).

Praktisch heißt das: OpenAI, Google oder Midjourney sind Anbieter. Eine Agentur, die einen Bildgenerator einsetzt, ein Onlineshop, der KI-Models für Produktfotos erstellt, oder ein Handwerksbetrieb mit Support-Chatbot auf der Website sind Betreiber. Wichtig für die Verantwortung: Betreiber bleibt die juristische Person, also dein Unternehmen. Auch wenn eine Agentur oder ein Freelancer die Inhalte für dich erstellt, trägst du als Veröffentlicher die Pflicht.

AnbieterBetreiber
WerOpenAI, Google, Midjourney, Chatbot-Herstellerdein Unternehmen, wenn es KI einsetzt
Rollebringt das KI-System auf den Marktnutzt das System in eigener Verantwortung
Kernpflichtmaschinenlesbare Markierung der Ausgaben (Abs. 2)sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes und bestimmten Texten (Abs. 4)

Welche Pflichten habe ich als Betreiber überhaupt?

Für dich als Betreiber zählen im Kern zwei Pflichten aus Artikel 50, nicht alle vier. Absatz 4 verlangt, dass du Deepfakes offenlegst und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnest. Absatz 3 verlangt, dass du Menschen informierst, wenn du Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzt, was im normalen Mittelstand selten vorkommt. Die maschinenlesbare Markierung nach Absatz 2, also das technische Wasserzeichen in der Datei, ist Sache deines Anbieters.

Hier steckt die häufigste Falle: Du kannst dich nicht darauf verlassen, dass das Wasserzeichen deines Tool-Anbieters deine eigene Pflicht erfüllt. Die Kommission stellt in ihrer FAQ ausdrücklich klar, dass Betreiber sich für die Offenlegung nicht schlicht auf die maschinenlesbare Markierung berufen können, die der Anbieter nach Absatz 2 einbettet (EU-Kommission, FAQ zu Artikel 50). Das technische Wasserzeichen und dein sichtbares Label sind zwei verschiedene Dinge, und du schuldest das sichtbare.

Der Chatbot-Fall bleibt dabei überschaubar: Dass Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI sprechen (Absatz 1), ist technisch eine Gestaltungspflicht des Anbieters, in der Praxis stellst du als Betreiber einfach sicher, dass der Hinweis zu Beginn der Konversation angezeigt wird. Details dazu stehen im ersten Beitrag zur Transparenzpflicht.

Muss ich meine KI-Bilder fürs Marketing kennzeichnen?

Oft ja, denn die Kommission legt den Begriff Deepfake weit aus. Ein Deepfake ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer echten Person. Erfasst ist KI-erzeugter oder veränderter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen stark ähnelt und fälschlich echt wirken könnte. Entscheidend sind drei Merkmale: die Ähnlichkeit zu real Existierendem, ein hoher Grad an Realismus und der Eindruck, das Ergebnis sei authentisch (EU-Kommission, FAQ zu Artikel 50).

Für den Mittelstand heißt das: Ein fotorealistisch generiertes, frei erfundenes Gesicht oder ein synthetisches Model für deinen Onlineshop fällt unter die Kennzeichnungspflicht, obwohl es keinen echten Menschen abbildet. Eine KI-generierte Hotel-Lobby für den Reiseblog ebenso. Ausgenommen sind offensichtlich unrealistische Darstellungen, bei denen niemand von Echtheit ausgeht. Für erkennbar künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke wird die Pflicht abgeschwächt, aber nicht aufgehoben: Die Offenlegung muss dann so erfolgen, dass sie das Werk nicht stört, etwa im Abspann statt als Banner im Bild.

Wo muss das Label hin, und reicht die Bildunterschrift?

Nein, die Bildunterschrift allein reicht nicht. Der Grundsatz der Verordnung lautet: Die Kennzeichnung muss klar, unterscheidbar und ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar sein, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt (EU-Kommission, FAQ zu Artikel 50). Ein Hinweis, den man erst in den Metadaten, in den AGB oder in einem versteckten Menü findet, erfüllt diesen Maßstab nicht.

Praktisch bedeutet das je nach Medium:

  • Bild: Das Label gehört in den Inhalt selbst, sichtbar am oder im Bild, nicht nur in die Caption darunter. Es sollte ein erneutes Teilen oder Herunterladen überstehen.
  • Video: Der Hinweis steht am Anfang und wird nach Unterbrechungen wiederholt, damit ihn auch sieht, wer erst später einsteigt.
  • Audio: Es braucht einen hörbaren Hinweis, ein reines Textlabel im Beschreibungstext genügt nicht.

Wie das Label aussieht, schreibt das Gesetz nicht vor. Die Kommission hat aber am 20. Juli 2026 einen offiziellen Icon-Satz veröffentlicht, mit den Kennzeichnungen “Fully AI-Generated” für vollständig erzeugte und “Partially AI-Modified” für mit KI veränderte Inhalte. Die Nutzung dieser Icons ist freiwillig, die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 ist es nicht. Du darfst also auch eine eigene, klare Kennzeichnung wählen, trägst dann aber das Risiko, dass sie im Zweifel nicht als ausreichend gilt.

Und meine KI-Texte, muss ich die auch kennzeichnen?

Meistens nicht. Die Textpflicht ist enger, als viele denken. Sie greift nur, wenn ein Text veröffentlicht ist, die Öffentlichkeit informiert und Angelegenheiten von öffentlichem Interesse betrifft. Dazu zählen laut Kommission etwa Politik und demokratische Prozesse, öffentliche Verwaltung und Justiz, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz und Verbrauchersicherheit (EU-Kommission, FAQ zu Artikel 50). Gewöhnliche Werbetexte, Produktbeschreibungen und interne Kommunikation fallen in aller Regel nicht darunter.

Und selbst bei Texten von öffentlichem Interesse gibt es einen Rettungsanker, der direkt in Absatz 4 steht: Wenn ein Mensch den Text inhaltlich prüft und jemand die redaktionelle Verantwortung dafür übernimmt, entfällt die Kennzeichnung. Wichtig ist, was als Prüfung zählt. Die Kommission verlangt eine inhaltliche Kontrolle durch fachkundige Personen. Eine reine Rechtschreibprüfung reicht nicht, und eine zweite KI drüberlaufen zu lassen ebenso wenig. Wer diesen Weg geht, sollte festhalten, wer den Text abgenommen hat.

Was droht bei Verstößen, und wer kontrolliert das in Deutschland?

Die Bußgelder können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die zentrale Marktaufsichts- und Beschwerdestelle für den AI Act. Das nationale Durchführungsgesetz dazu wurde vom Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen und passierte anschließend den Bundesrat, sodass die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur zum Geltungsbeginn steht.

Für den Mittelstand kommt eine deutsche Besonderheit hinzu, die international kaum jemand auf dem Schirm hat: das Abmahnrisiko. Nach überwiegender Auffassung ist die Kennzeichnungspflicht eine Marktverhaltensregel im Sinne des Wettbewerbsrechts, sodass Wettbewerber und Verbände wie die Wettbewerbszentrale bei fehlender Kennzeichnung abmahnen und Unterlassung verlangen können (Wettbewerbszentrale, Leitfaden zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, Februar 2026). Das ist noch keine gefestigte Rechtsprechung, aber ein realistisches Risiko, das neben die Bußgelder tritt.

Ein letzter Punkt, den man leicht übersieht: Kennzeichnung ist kein Freifahrtschein. Ein sauber gelabeltes KI-Bild kann trotzdem Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte verletzen. Das Label ist eine zusätzliche Pflicht, es macht einen sonst unzulässigen Inhalt nicht zulässig.

Deine Checkliste als Betreiber

  1. Kläre für jeden KI-Einsatz, ob du Anbieter oder Betreiber bist. In fast allen Fällen bist du Betreiber, und damit gelten für dich vor allem die Pflichten aus Absatz 4.
  2. Geh deine KI-Bilder und -Videos durch. Alles, was echt wirken könnte, kennzeichnest du sichtbar im Inhalt, nicht nur in der Bildunterschrift.
  3. Prüfe deine veröffentlichten Texte. Nur informierende Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sind betroffen, und auch die nicht, wenn ein Mensch sie inhaltlich abnimmt.
  4. Wähle eine klare Kennzeichnung. Die freiwilligen EU-Icons sind der sichere Weg, eine eigene Lösung geht auf dein Risiko.
  5. Dokumentiere, wer Texte redaktionell prüft und abnimmt. Im Zweifel ist die Nachvollziehbarkeit die halbe Miete. Wenn du dafür Automatisierungstools wie n8n einsetzt, zeigt unser Beitrag zu n8n und der DSGVO, worauf du zusätzlich achten musst.

Fazit

Der AI Act klingt nach einer Aufgabe für Konzerne, trifft aber ab dem 2. August 2026 fast jeden, der beruflich KI-Inhalte erstellt. Die gute Nachricht: Als Betreiber ist die Liste kurz. Sichtbare Labels an KI-Bildern und -Videos, ein prüfender Blick auf öffentlich-interessante Texte, und eine saubere Dokumentation deiner redaktionellen Abnahmen. Wer das einmal ordentlich aufsetzt, hat den größten Teil erledigt.

Genau solche datenschutzkonformen, self-hosted KI-Anwendungen bauen wir bei wizimate, auf deiner eigenen Infrastruktur und so, dass Kennzeichnung und Nachvollziehbarkeit von Anfang an mitgedacht sind. Kennzeichnung nach AI Act und Datenschutz nach DSGVO sind dabei zwei getrennte Pflichten; welche KI-Tools die DSGVO-Seite erfüllen, klärt unser Leitfaden zu DSGVO-konformer KI. Wenn du unsicher bist, wo in deinen Prozessen KI auf die Öffentlichkeit trifft, sprechen wir gern darüber.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung, was die Regeln operativ bedeuten, und keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Bewertung deines konkreten Falls zieh bitte fachkundigen Rat hinzu.

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